Home  »  Meldung vom 30.09.2019  »  Marke EPACAPS von Takeda Pharma AG

Wortmarke EPACAPS von Takeda Pharma AG - Markeneintrag Nr. 370494


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.07.1989



Details zur Marke EPACAPS

Gesuch Nr.

01578/1989

Wortmarke

EPACAPS

Eintrag ins Markenregister

13.06.1989

Hinterlegungs­datum

02.03.1989

Eintragsänderung

21.07.1989

Ablauf Schutzfrist

02.03.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 140 vom 21.07.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

27.09.2019

Inhaber

Takeda Pharma AG
Huobstrasse 16
8808 Pfäffikon SZ CH
 

Vertreter

Schneider Feldmann AG
Patent- und Markenanwälte, Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und chemische Erzeugnisse zur Gesundheitspflege, diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EPACAPS

Markeneintragung: Die Markennummer 370494 gehört zu der Wortmarke «EPACAPS» von Takeda Pharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 370494 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. September 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 370494 gehört dem Inhaber Takeda Pharma AG Huobstrasse 16, 8808 Pfäffikon SZ CH. Takeda Pharma AG wird vertreten durch Schneider Feldmann AG Patent- und Markenanwälte, Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke EPACAPS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EPACAPS, eingetragen durch Takeda Pharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.