Home  »  Meldung vom 14.09.2009  »  Marke SNOW-BOY von Rolba Aktiengesellschaft

Wortmarke SNOW-BOY von Rolba Aktiengesellschaft - ... 370460


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 20.07.1989



Details zur Marke SNOW-BOY

Gesuch Nr.

01150/1989

Wortmarke

SNOW-BOY

Eintrag ins Markenregister

12.06.1989

Hinterlegungs­datum

10.02.1989

Eintragsänderung

20.07.1989

Ablauf Schutzfrist

10.02.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 139 vom 20.07.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 12

Löschdatum

14.09.2009

Inhaber

Rolba Aktiengesellschaft
Zürcherstrasse 51
8620 Wetzikon ZH CH
 

Vertreter

Troesch, Scheidegger, Werner AG
Siewerdtstrasse 95, Postfach
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Schneeschleuder-Maschinen, Schneeschleuder-Einrichtungen, motorisch angetriebene Schneeschleudern, fahrbare und leitbare Klein-Schneeschleudern, Zweiradschneeschleudern.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SNOW-BOY

Markeneintragung: Die Markennummer 370460 gehört zu der Wortmarke «SNOW-BOY» von Rolba Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 370460 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. September 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 370460 gehört dem Inhaber Rolba Aktiengesellschaft Zürcherstrasse 51, 8620 Wetzikon ZH CH. Rolba Aktiengesellschaft wird vertreten durch Troesch, Scheidegger, Werner AG Siewerdtstrasse 95, Postfach, 8050 Zürich CH.


Marke SNOW-BOY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SNOW-BOY, eingetragen durch Rolba Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.