Home  »  Meldung vom 17.01.2025  »  Marke QUADRO ((fig.)) von Quadro Promotion AG

Bildmarke QUADRO ((fig.)) von Quadro Promotion AG - ... 370053


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 370053

Details zur Marke QUADRO ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01002/1989

Bildmarke

QUADRO ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.05.1989

Hinterlegungs­datum

08.02.1989

Ablauf Schutzfrist

08.02.2029

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25

Inhaber

Quadro Promotion AG
Langfeldstrasse 26
4528 Zuchwil CH
 

Vertreter

Schluep IP Law AG
Falkenplatz 7
3012 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Reise- und Handkoffer, sowie dazugehörende Accessoires aus Leder soweit in Klasse 18 enthalten. Bekleidungsstücke aus Leder und/oder Textilien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUADRO ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 370053 gehört zu der Bildmarke «QUADRO ((fig.))» von Quadro Promotion AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 370053 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 370053 gehört dem Inhaber Quadro Promotion AG Langfeldstrasse 26, 4528 Zuchwil CH. Quadro Promotion AG wird vertreten durch Schluep IP Law AG Falkenplatz 7, 3012 Bern CH.


Marke QUADRO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUADRO ((fig.)), eingetragen durch Quadro Promotion AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.