Home  »  Meldung vom 29.06.2009  »  Marke OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER von Rudolf Roggli AG

OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER (368641)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.05.1989



Details zur Marke OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

08474/1988

Wortmarke

OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER

Eintrag ins Markenregister

30.03.1989

Hinterlegungs­datum

28.11.1988

Eintragsänderung

12.05.1989

Ablauf Schutzfrist

28.11.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 91 vom 12.05.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Löschdatum

29.06.2009

Inhaber

Rudolf Roggli AG
Dorfstrasse 37, Postfach 13
3652 Hilterfingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Gemüsesamen (Oberkohlrabi-Samen).

Zusammenfassung zum Markeneintrag OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER

Markeneintragung: Die Markennummer 368641 gehört zu der Wortmarke «OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER» von Rudolf Roggli AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 368641 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Juni 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 368641 gehört dem Inhaber Rudolf Roggli AG Dorfstrasse 37, Postfach 13, 3652 Hilterfingen CH. Der Inhaber Rudolf Roggli AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OBERKOHLRABI ROGGLI'S BLAUER, eingetragen durch Rudolf Roggli AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.