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Wortmarke STENDIG von Stendig Industries, Inc. - ... 368618


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.05.1989



Details zur Marke STENDIG

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02569/1988

Wortmarke

STENDIG

Eintrag ins Markenregister

30.03.1989

Hinterlegungs­datum

14.04.1988

Eintragsänderung

12.05.1989

Ablauf Schutzfrist

14.04.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 91 vom 12.05.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

20

Löschdatum

17.11.2008

Inhaber

Stendig Industries, Inc.
305 East 63rd Street
New York (NY) US
 

Vertreter

BOHEST AG
Postfach 160
4003 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Möbel nämlich Tische, Hocker, Stühle, Schreibtische, Liegesofas, Spiegel, Schränke, Kniekissen, Sofas und Kissen, Anrichten und Ständer für Blumentöpfe.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STENDIG

Markeneintragung: Die Markennummer 368618 gehört zu der Wortmarke «STENDIG» von Stendig Industries, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 368618 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. November 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 368618 gehört dem Inhaber Stendig Industries, Inc. 305 East 63rd Street, New York (NY) US. Stendig Industries, Inc. wird vertreten durch BOHEST AG Postfach 160, 4003 Basel CH.


Marke STENDIG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STENDIG, eingetragen durch Stendig Industries, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.