Home  »  Meldung vom 17.08.2009  »  Marke SANCAMEN G 2001 von Sanafarm AG

Wortmarke SANCAMEN G 2001 von Sanafarm AG - Markeneintrag ... 368611


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.05.1989



Details zur Marke SANCAMEN G 2001

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00297/1989

Wortmarke

SANCAMEN G 2001

Eintrag ins Markenregister

30.03.1989

Hinterlegungs­datum

11.01.1989

Eintragsänderung

12.05.1989

Ablauf Schutzfrist

11.01.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 91 vom 12.05.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

17.08.2009

Inhaber

Sanafarm AG
Obere Haltenstrasse 10
3625 Heiligenschwendi CH
 

Vertreter

Troesch, Scheidegger, Werner AG
Siewerdtstrasse 95, Postfach
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Präparate als Nahrungsmittelzusatz auf der Basis von Koffein und Ginseng.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SANCAMEN G 2001

Markeneintragung: Die Markennummer 368611 gehört zu der Wortmarke «SANCAMEN G 2001» von Sanafarm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 368611 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. August 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 368611 gehört dem Inhaber Sanafarm AG Obere Haltenstrasse 10, 3625 Heiligenschwendi CH. Sanafarm AG wird vertreten durch Troesch, Scheidegger, Werner AG Siewerdtstrasse 95, Postfach, 8050 Zürich CH.


Marke SANCAMEN G 2001 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SANCAMEN G 2001, eingetragen durch Sanafarm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.