Home  »  Meldung vom 10.08.2009  »  Marke JASMANTHEME von Firmenich SA

Wortmarke JASMANTHEME von Firmenich SA - Markeneintrag Nr. 368610


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Genf  GE (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.05.1989



Details zur Marke JASMANTHEME

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00126/1989

Wortmarke

JASMANTHEME

Eintrag ins Markenregister

30.03.1989

Hinterlegungs­datum

09.01.1989

Eintragsänderung

12.05.1989

Ablauf Schutzfrist

09.01.2009

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 91 vom 12.05.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 3

Löschdatum

10.08.2009

Inhaber

Firmenich SA
1, route des Jeunes
1211 Genève 8 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Produits chimiques pour la préparation de parfums et autres produits de parfumerie, de savon et de cosmétique; parfums artificiels et synthétiques; huiles essentielles.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JASMANTHEME

Markeneintragung: Die Markennummer 368610 gehört zu der Wortmarke «JASMANTHEME» von Firmenich SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 368610 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. August 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 368610 gehört dem Inhaber Firmenich SA 1, route des Jeunes, 1211 Genève 8 CH. Der Inhaber Firmenich SA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke JASMANTHEME mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JASMANTHEME, eingetragen durch Firmenich SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.