Home  »  Meldung vom 25.05.2009  »  Marke TOWERPRINT von Rutishauser Data AG

Wortmarke TOWERPRINT von Rutishauser Data AG - ... 367938


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.04.1989



Details zur Marke TOWERPRINT

Gesuch Nr.

07413/1988

Wortmarke

TOWERPRINT

Eintrag ins Markenregister

06.03.1989

Hinterlegungs­datum

18.10.1988

Eintragsänderung

14.04.1989

Ablauf Schutzfrist

18.10.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 72 vom 14.04.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Löschdatum

25.05.2009

Inhaber

Rutishauser Data AG
Kronenstrasse 9
8712 Stäfa CH
 

Vertreter

Schaad, Balass & Partner AG,Patentanwälte
Dufourstrasse 101
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Büromaschinen und deren Teile, insbesondere mit Druckern zusammenhängende Einrichtungen zum Zuführen, Ausgeben und/oder Ablegen von Papier.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TOWERPRINT

Markeneintragung: Die Markennummer 367938 gehört zu der Wortmarke «TOWERPRINT» von Rutishauser Data AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 367938 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Mai 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 367938 gehört dem Inhaber Rutishauser Data AG Kronenstrasse 9, 8712 Stäfa CH. Rutishauser Data AG wird vertreten durch Schaad, Balass & Partner AG,Patentanwälte Dufourstrasse 101, 8034 Zürich CH.


Marke TOWERPRINT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TOWERPRINT, eingetragen durch Rutishauser Data AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.