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Wortmarke TENDOFLEX von Edward Weck Incorporated - ... 367749


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.04.1989



Details zur Marke TENDOFLEX

Gesuch Nr.

07994/1988

Wortmarke

TENDOFLEX

Eintrag ins Markenregister

22.02.1989

Hinterlegungs­datum

09.11.1988

Eintragsänderung

11.04.1989

Ablauf Schutzfrist

09.11.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 69 vom 11.04.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 10

Löschdatum

15.06.2009

Inhaber

Edward Weck Incorporated
Lawrenceville-Princeton Road
Princeton (NJ) US
 

Vertreter

Zimmerli, Wagner & Partner AG
Löwenstrasse 19
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Medizinische und chirurgische Vorrichtungen und Geräte, einschliesslich Spritzen für die Verabreichung von Hyaluronsäure an Patienten; Hyaluronsäuren für den medizinischen und chirurgischen Gebrauch.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TENDOFLEX

Markeneintragung: Die Markennummer 367749 gehört zu der Wortmarke «TENDOFLEX» von Edward Weck Incorporated. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 367749 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juni 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 367749 gehört dem Inhaber Edward Weck Incorporated Lawrenceville-Princeton Road, Princeton (NJ) US. Edward Weck Incorporated wird vertreten durch Zimmerli, Wagner & Partner AG Löwenstrasse 19, 8001 Zürich CH.


Marke TENDOFLEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TENDOFLEX, eingetragen durch Edward Weck Incorporated, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.