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Bildmarke AUERHAHN von Auerhahn-Besteckfabrik ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.03.1989

Bildmarke 367466

Details zur Marke AUERHAHN ((fig.))

Gesuch Nr.

07336/1988

Bildmarke

AUERHAHN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.02.1989

Hinterlegungs­datum

16.08.1988

Eintragsänderung

29.03.1989

Ablauf Schutzfrist

16.08.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 60 vom 29.03.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 21

Löschdatum

23.03.2009

Inhaber

Auerhahn-Besteckfabrik Gesell-,schaft mit beschränkter Haftung
Poststrasse 41, Postfach 1260
D-7272 Altensteig DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, nämlich Essbestecke und Tafelgeräte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AUERHAHN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 367466 gehört zu der Bildmarke «-» von Auerhahn-Besteckfabrik Gesell-,schaft mit beschränkter Haftung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 367466 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 367466 gehört dem Inhaber Auerhahn-Besteckfabrik Gesell-,schaft mit beschränkter Haftung Poststrasse 41, Postfach 1260, D-7272 Altensteig DE. Der Inhaber Auerhahn-Besteckfabrik Gesell-,schaft mit beschränkter Haftung hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AUERHAHN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AUERHAHN ((fig.)), eingetragen durch Auerhahn-Besteckfabrik Gesell-,schaft mit beschränkter Haftung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.