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Bildmarke 25 Weber Haus TWENTY FIVE von Weber Haus GmbH & ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.03.1989

Bildmarke 367433

Details zur Marke 25 Weber Haus TWENTY FIVE ((fig.))

Gesuch Nr.

06738/1988

Bildmarke

25 Weber Haus TWENTY FIVE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.02.1989

Hinterlegungs­datum

27.09.1988

Eintragsänderung

28.03.1989

Ablauf Schutzfrist

27.09.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 59 vom 28.03.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 19

Löschdatum

04.05.2009

Inhaber

Weber Haus GmbH & Co. KG
Eschweg 8
D- Rheinau-Linx DE
 

Vertreter

Rechtsanwälte Ulrich Schubert,& Kollegen
Slevogtstrasse 6
D-6900 Heidelberg DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Transportable Bauten sowie vorfabrizierte Bauelemente; Baumaterialien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag 25 Weber Haus TWENTY FIVE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 367433 gehört zu der Bildmarke «-» von Weber Haus GmbH & Co. KG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 367433 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Mai 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 367433 gehört dem Inhaber Weber Haus GmbH & Co. KG Eschweg 8, D- Rheinau-Linx DE. Weber Haus GmbH & Co. KG wird vertreten durch Rechtsanwälte Ulrich Schubert,& Kollegen Slevogtstrasse 6, D-6900 Heidelberg DE.


Marke 25 Weber Haus TWENTY FIVE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 25 Weber Haus TWENTY FIVE ((fig.)), eingetragen durch Weber Haus GmbH & Co. KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.