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Wortmarke PLAKRIN von Colgate-Palmolive Company - ... 367396


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.03.1989



Details zur Marke PLAKRIN

Gesuch Nr.

07576/1988

Wortmarke

PLAKRIN

Eintrag ins Markenregister

16.02.1989

Hinterlegungs­datum

24.10.1988

Eintragsänderung

23.03.1989

Ablauf Schutzfrist

24.10.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 58 vom 23.03.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5

Löschdatum

25.05.2009

Inhaber

Colgate-Palmolive Company
300 Park Avenue
New York (NY) US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Produkte für die Mundpflege (soweit in Klasse 3 enthalten), einschliesslich Zahnputzmittel und Zahnreinigungsmittel; Produkte für die Mundpflege (soweit in Klasse 5 enthalten), einschliesslich Mundwasser, Zahnspülmittel, Kaugummis und Pastillen für medizinische Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PLAKRIN

Markeneintragung: Die Markennummer 367396 gehört zu der Wortmarke «PLAKRIN» von Colgate-Palmolive Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 367396 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Mai 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 367396 gehört dem Inhaber Colgate-Palmolive Company 300 Park Avenue, New York (NY) US. Colgate-Palmolive Company wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke PLAKRIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PLAKRIN, eingetragen durch Colgate-Palmolive Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.