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Wortmarke RENESCO R 3000 von Marti AG,Bauunternehmung - ... 367133


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.03.1989



Details zur Marke RENESCO R 3000

Gesuch Nr.

06813/1988

Wortmarke

RENESCO R 3000

Eintrag ins Markenregister

09.02.1989

Hinterlegungs­datum

20.09.1988

Eintragsänderung

14.03.1989

Ablauf Schutzfrist

20.09.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 51 vom 14.03.1989

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 4, 19

Löschdatum

27.04.2009

Inhaber

Marti AG,Bauunternehmung
Thurgauerstrasse 68
8050 Zürich CH
 

Vertreter

Bovard AG
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Betonimprägniermittel, Staubbindemittel, Klebstoffe für den Strassen-, Hoch- und Tiefbau, Frostschutzmittel, Schutzmittel gegen Frost und Tausalze, Beton-Beschichtungsmaterial sowie Schutzmittel gegen gasförmige Schadstoffe.



Zusammenfassung zum Markeneintrag RENESCO R 3000

Markeneintragung: Die Markennummer 367133 gehört zu der Wortmarke «RENESCO R 3000» von Marti AG,Bauunternehmung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 367133 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. April 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 367133 gehört dem Inhaber Marti AG,Bauunternehmung Thurgauerstrasse 68, 8050 Zürich CH. Marti AG,Bauunternehmung wird vertreten durch Bovard AG Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke RENESCO R 3000 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RENESCO R 3000, eingetragen durch Marti AG,Bauunternehmung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.