Home  »  Meldung vom 06.07.2025  »  Marke WESCAIR ((fig.)) von WESCO AG

Bildmarke WESCAIR ((fig.)) von WESCO AG - Markeneintrag Nr. 365631


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 365631

Details zur Marke WESCAIR ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06039/1988

Bildmarke

WESCAIR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.11.1988

Hinterlegungs­datum

26.08.1988

Ablauf Schutzfrist

26.08.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Inhaber

WESCO AG
Tägerhardstrasse 110
5430 Wettingen CH
 

Vertreter

Franke Technology and Trademark Ltd
Sonnenbergstrasse 9
6052 Hergiswil NW CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Dunstabzugshauben für Küchen; Ventilatoren, Fettfilter, Luftfilter, Lüftungsbauteile.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag WESCAIR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 365631 gehört zu der Bildmarke «WESCAIR ((fig.))» von WESCO AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 365631 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 365631 gehört dem Inhaber WESCO AG Tägerhardstrasse 110, 5430 Wettingen CH. WESCO AG wird vertreten durch Franke Technology and Trademark Ltd Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil NW CH.


Marke WESCAIR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WESCAIR ((fig.)), eingetragen durch WESCO AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.