Home  »  Meldung vom 26.07.2024  »  Marke BICOFLEX von Hilding Anders Switzerland AG

Wortmarke BICOFLEX von Hilding Anders Switzerland AG - ... 365001


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.12.1988



Details zur Marke BICOFLEX

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

04843/1988

Wortmarke

BICOFLEX

Eintrag ins Markenregister

31.10.1988

Hinterlegungs­datum

06.07.1988

Eintragsänderung

12.12.1988

Ablauf Schutzfrist

06.07.2028

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 290 vom 12.12.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

20

Inhaber

Hilding Anders Switzerland AG
Biltnerstrasse 42
8718 Schänis CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Ober- und Untermatratzen, Betten und Teile der vorstehenden Waren; Bett- und Polsterwaren.



Zusammenfassung zum Markeneintrag BICOFLEX

Markeneintragung: Die Markennummer 365001 gehört zu der Wortmarke «BICOFLEX» von Hilding Anders Switzerland AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 365001 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 365001 gehört dem Inhaber Hilding Anders Switzerland AG Biltnerstrasse 42, 8718 Schänis CH. Hilding Anders Switzerland AG wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke BICOFLEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BICOFLEX, eingetragen durch Hilding Anders Switzerland AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.