Home  »  Meldung vom 23.02.2009  »  Marke FAVORIT BRILLANT von The Procter & Gamble Company

Wortmarke FAVORIT BRILLANT von The Procter & Gamble Company ... 364899


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.12.1988



Details zur Marke FAVORIT BRILLANT

Gesuch Nr.

05035/1988

Wortmarke

FAVORIT BRILLANT

Eintrag ins Markenregister

25.10.1988

Hinterlegungs­datum

19.07.1988

Eintragsänderung

09.12.1988

Ablauf Schutzfrist

19.07.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 288 vom 09.12.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Löschdatum

23.02.2009

Inhaber

The Procter & Gamble Company
One Procter & Gamble Plaza
Cincinnati (OH) US
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Hottingerstrasse 14, Postfach
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Alkoholfreie Fruchtsaft-, Tafel- und Mischgetränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FAVORIT BRILLANT

Markeneintragung: Die Markennummer 364899 gehört zu der Wortmarke «FAVORIT BRILLANT» von The Procter & Gamble Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 364899 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Februar 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 364899 gehört dem Inhaber The Procter & Gamble Company One Procter & Gamble Plaza, Cincinnati (OH) US. The Procter & Gamble Company wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Hottingerstrasse 14, Postfach, 8024 Zürich CH.


Marke FAVORIT BRILLANT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FAVORIT BRILLANT, eingetragen durch The Procter & Gamble Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.