Home  »  Meldung vom 17.11.2008  »  m von Mazda Motor Corporation

Bildmarke m von Mazda Motor Corporation (Markenregister)


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.12.1988

Bildmarke 364576

Details zur Marke m ((fig.))

Gesuch Nr.

02586/1988

Bildmarke

m ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.10.1988

Hinterlegungs­datum

16.04.1988

Eintragsänderung

01.12.1988

Ablauf Schutzfrist

16.04.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 281 vom 01.12.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 22

Löschdatum

17.11.2008

Inhaber

Mazda Motor Corporation
3-1, Shinchi, Fuchu-ko
Aki-gun (Hiroshima-ken) JP
 

Vertreter

Bovard AG,Patentanwälte
Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Motorgetriebene Landfahrzeuge, deren Teile und Zubehör, nämlich Ueberzüge für Sitze und Lenkräder, Vorhänge für Autofenster, Schutzhüllen für Autos; Motoren für Landfahrzeuge, deren Teile und Zubehör, soweit in Klasse 12 enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag m ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 364576 gehört zu der Bildmarke «-» von Mazda Motor Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 364576 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. November 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 364576 gehört dem Inhaber Mazda Motor Corporation 3-1, Shinchi, Fuchu-ko, Aki-gun (Hiroshima-ken) JP. Mazda Motor Corporation wird vertreten durch Bovard AG,Patentanwälte Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke m ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke m ((fig.)), eingetragen durch Mazda Motor Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.