Details zur Marke Z ZWEIFEL ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
04200/1988
Bildmarke
Z ZWEIFEL ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
07.09.1988
Hinterlegungsdatum
16.06.1988
Eintragsänderung
25.10.1988
Ablauf Schutzfrist
16.06.2028
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 249 vom 25.10.1988
Nizza-Klassifikation Nr.
29, 30
Inhaber
Vertreter
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 29
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild: Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette; Salatsaucen, Konserven, einschliesslich extrudierte Snackprodukte und Pommes-Chips; Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf, Essig, Saucen; Gewürze, Kühleis, einschliesslich extrudierte Snackprodukte.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Z ZWEIFEL ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 363864 gehört zu der Bildmarke «-» von Zweifel Chips + Snacks Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 363864 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Oktober 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 363864 gehört dem Inhaber Zweifel Chips + Snacks Holding AG Zweifelstrasse 5, 8957 Spreitenbach CH. Zweifel Chips + Snacks Holding AG wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.
Marke Z ZWEIFEL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Z ZWEIFEL ((fig.)), eingetragen durch Zweifel Chips + Snacks Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
AG (Kanton Markeninhaber)
