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Bildmarke Ott ((fig.)) von Ott Landmaschinen AG - ... 363446


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 363446

Details zur Marke Ott ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03669/1988

Bildmarke

Ott ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.08.1988

Hinterlegungs­datum

27.05.1988

Ablauf Schutzfrist

27.05.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 12

Inhaber

Ott Landmaschinen AG
Industriestrasse 49
3052 Zollikofen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Landmaschinen und landwirtschaftliche Geräte für den Traktoranbau im Acker- und Futterbau, wie Pflüge, Eggen, Grubber, Düngerstreuer, Pflanzgeräte, Seilwinden, Heckstapler, Wiesenegge, Kreiselheuer, Bandheuer, Sämaschinen, Feldspritzen, Hackgeräte, Ackerwalzen, Strohhäcksler, Kippschaufeln, Frontlader, Mähwerke, Kreiselschwader.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Ott ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 363446 gehört zu der Bildmarke «Ott ((fig.))» von Ott Landmaschinen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 363446 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 363446 gehört dem Inhaber Ott Landmaschinen AG Industriestrasse 49, 3052 Zollikofen CH. Der Inhaber Ott Landmaschinen AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Ott ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Ott ((fig.)), eingetragen durch Ott Landmaschinen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.