Home  »  Meldung vom 12.01.2009  »  Marke COLOMBA D'ORO von St. Jakobskellerei Schuler &,Cie AG Schwyz ehemals Johann,Jakob Castell & Cie

Wortmarke COLOMBA D'ORO von St. Jakobskellerei Schuler ... 362679


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.08.1988



Details zur Marke COLOMBA D'ORO

Gesuch Nr.

01871/1988

Wortmarke

COLOMBA D'ORO

Eintrag ins Markenregister

26.07.1988

Hinterlegungs­datum

10.06.1988

Eintragsänderung

30.08.1988

Ablauf Schutzfrist

10.06.2008

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 201 vom 30.08.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

12.01.2009

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Produits vinicoles.



Zusammenfassung zum Markeneintrag COLOMBA D'ORO

Markeneintragung: Die Markennummer 362679 gehört zu der Wortmarke «COLOMBA D'ORO» von St. Jakobskellerei Schuler &,Cie AG Schwyz ehemals Johann,Jakob Castell & Cie. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 362679 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2009 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 362679 gehört dem Inhaber St. Jakobskellerei Schuler &,Cie AG Schwyz ehemals Johann,Jakob Castell & Cie Franzosenstrasse 14, 6423 Seewen SZ CH. Der Inhaber St. Jakobskellerei Schuler &,Cie AG Schwyz ehemals Johann,Jakob Castell & Cie hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke COLOMBA D'ORO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke COLOMBA D'ORO, eingetragen durch St. Jakobskellerei Schuler &,Cie AG Schwyz ehemals Johann,Jakob Castell & Cie, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.