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Bildmarke The Edinburgh Woollen Mill von The Edinburgh ...


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.07.1988

Bildmarke 361583

Details zur Marke The Edinburgh Woollen Mill ((fig.))

Gesuch Nr.

00824/1988

Bildmarke

The Edinburgh Woollen Mill ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.06.1988

Hinterlegungs­datum

08.02.1988

Eintragsänderung

06.07.1988

Ablauf Schutzfrist

08.02.2028

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 154 vom 06.07.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Inhaber

The Edinburgh Woollen Mill Ltd.
Waverley Mills
Langholm (Dumfriesshire) GB
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Mehrheitlich aus Schafwolle hergestellte Erzeugnisse britischer Herkunft, nämlich Bekleidungsstücke einschliesslich Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag The Edinburgh Woollen Mill ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 361583 gehört zu der Bildmarke «-» von The Edinburgh Woollen Mill Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 361583 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. November 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 361583 gehört dem Inhaber The Edinburgh Woollen Mill Ltd. Waverley Mills, Langholm (Dumfriesshire) GB. The Edinburgh Woollen Mill Ltd. wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke The Edinburgh Woollen Mill ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke The Edinburgh Woollen Mill ((fig.)), eingetragen durch The Edinburgh Woollen Mill Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.