Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke SUISSE LANGENTHAL ((fig.)) von Porzellanfabrik Langenthal AG

SUISSE LANGENTHAL ((fig.)) (359713)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 359713

Details zur Marke SUISSE LANGENTHAL ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

07451/1987

Bildmarke

SUISSE LANGENTHAL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.03.1988

Hinterlegungs­datum

11.11.1987

Ablauf Schutzfrist

11.11.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

17

Inhaber

Porzellanfabrik Langenthal AG

4900 Langenthal CH
 

Vertreter

euromaier AG
Berglihöh 3
8725 Ernetschwil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 17

Elektrotechnisches Porzellan, Porzellanisolatoren schweizerischer Herkunft.



Zusammenfassung zum Markeneintrag SUISSE LANGENTHAL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 359713 gehört zu der Bildmarke «SUISSE LANGENTHAL ((fig.))» von Porzellanfabrik Langenthal AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 359713 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 359713 gehört dem Inhaber Porzellanfabrik Langenthal AG 4900 Langenthal CH. Porzellanfabrik Langenthal AG wird vertreten durch euromaier AG Berglihöh 3, 8725 Ernetschwil CH.


Marke SUISSE LANGENTHAL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SUISSE LANGENTHAL ((fig.)), eingetragen durch Porzellanfabrik Langenthal AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.