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Bildmarke GEORG JENSEN ((fig.)) von Georg Jensen A/S - ... 359703


Land des Markeninhabers: Dänemark  DK (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 359703

Details zur Marke GEORG JENSEN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07408/1987

Bildmarke

GEORG JENSEN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.03.1988

Hinterlegungs­datum

11.11.1987

Ablauf Schutzfrist

11.11.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 14

Inhaber

Georg Jensen A/S
Søndre Fasanvej 7
2000 Frederiksberg DK
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Bestecke sowie Schneidwaren (soweit in Klasse 8 enthalten); Schmucksachen, Gold- und Silberwaren, echter und imitierter Schmuck, künstlerische Artikel für dekorative Zwecke und Tafelgeräte aus Edelmetall oder hiermit plattiert (alle Waren soweit in Klasse 8 oder 14 enthalten).

Zusammenfassung zum Markeneintrag GEORG JENSEN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 359703 gehört zu der Bildmarke «GEORG JENSEN ((fig.))» von Georg Jensen A/S. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 359703 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Dezember 1975 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 359703 gehört dem Inhaber Georg Jensen A/S Søndre Fasanvej 7, 2000 Frederiksberg DK. Georg Jensen A/S wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke GEORG JENSEN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke GEORG JENSEN ((fig.)), eingetragen durch Georg Jensen A/S, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.