Home  »  Meldung vom 22.10.2025  »  Marke SWISS GEWI von Stahlton AG

Wortmarke SWISS GEWI von Stahlton AG - Markeneintrag Nr. 359666


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.04.1988



Details zur Marke SWISS GEWI

Gesuch Nr.

07926/1987

Wortmarke

SWISS GEWI

Eintrag ins Markenregister

15.03.1988

Hinterlegungs­datum

01.12.1987

Eintragsänderung

28.04.1988

Ablauf Schutzfrist

01.12.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

6

Inhaber

Stahlton AG
Hauptstrasse 131, Postfach
5070 Frick CH
 

Vertreter

Holenstein Brusa AG
Utoquai 29/31
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Baustahl, insbesondere Armierungsstahl; Kupplungen, Verbindungen, Anschlüsse, Verhängungen, Befestigungen, Verankerungen, Verstärkungen an Armierungen, Gerüsten, Hängestangen und Zugbändern; Muffen, Spannmuffen, Muffenstösse, Kontaktstösse für Armierungen, Gerüste, Hängestangen und Zugbänder; alle vorgenannten Waren sind schweizerischer Herkunft.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISS GEWI

Markeneintragung: Die Markennummer 359666 gehört zu der Wortmarke «SWISS GEWI» von Stahlton AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 359666 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. April 1988 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 359666 gehört dem Inhaber Stahlton AG Hauptstrasse 131, Postfach, 5070 Frick CH. Stahlton AG wird vertreten durch Holenstein Brusa AG Utoquai 29/31, 8008 Zürich CH.


Marke SWISS GEWI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISS GEWI, eingetragen durch Stahlton AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.