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Bildmarke BALIK ((fig.)) von ALMAS CHP SA - Markeneintrag ... 359525


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Genf  GE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 359525

Details zur Marke BALIK ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06872/1987

Bildmarke

BALIK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.03.1988

Hinterlegungs­datum

25.01.1988

Ablauf Schutzfrist

25.01.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

8, 21, 29

Inhaber

ALMAS CHP SA
Rue du Rhône 30
1204 Genève CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 8

Fisch, Fischkonserven, Fischrogen, Fischpasteten; Brot; Messerschmiedewaren, insbesondere Fischtranchierbestecke; Fischtranchierunterlagen aus Holz und Naturstein; Waren aus Glas, Porzellan, Steingut und Naturstein für Haushalt und Küche.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BALIK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 359525 gehört zu der Bildmarke «BALIK ((fig.))» von ALMAS CHP SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 359525 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 359525 gehört dem Inhaber ALMAS CHP SA Rue du Rhône 30, 1204 Genève CH. ALMAS CHP SA wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke BALIK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BALIK ((fig.)), eingetragen durch ALMAS CHP SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.