Details zur Marke Rieter Sliver Preparation System ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
06416/1987
Bildmarke
Rieter Sliver Preparation System ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
18.01.1988
Hinterlegungsdatum
01.10.1987
Eintragsänderung
20.02.1988
Ablauf Schutzfrist
01.10.2007
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 42 vom 20.02.1988
Nizza-Klassifikation Nr.
7, 9
Löschdatum
05.05.2008
Inhaber
Klosterstrasse 20
8406 Winterthur CH
Vertreter
Auwiesenstrasse 2, Postfach 122
8352 Räterschen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 7
Spinnereivorbereitungsmaschinen; Vorrichtungen, Geräte und Instrumente zur Automatisierung einzelner oder mehrerer Arbeitsstufen der Spinnerei, einschliesslich Transporteinrichtungen, elektronische Datenverarbeitungseinrichtungen- (EDV), Steuer- und Regelvorrichtungen und Diagnosegeräte der Spinnerei; Software einschliesslich ihrer Dokumentation der Spinnerei.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Rieter Sliver Preparation System ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 358072 gehört zu der Bildmarke «-» von Maschinenfabrik Rieter AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 358072 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Mai 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 358072 gehört dem Inhaber Maschinenfabrik Rieter AG Klosterstrasse 20, 8406 Winterthur CH. Maschinenfabrik Rieter AG wird vertreten durch Dr. E. Nikolaiski,Patentanwalt Auwiesenstrasse 2, Postfach 122, 8352 Räterschen CH.
Marke Rieter Sliver Preparation System ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Rieter Sliver Preparation System ((fig.)), eingetragen durch Maschinenfabrik Rieter AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
