Home  »  Meldung vom 02.05.2018  »  Marke CRAZY FRIZZ von Zweifel Chips + Snacks Holding AG

Wortmarke CRAZY FRIZZ von Zweifel Chips + Snacks Holding AG ... 357976


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.02.1988



Details zur Marke CRAZY FRIZZ

Gesuch Nr.

06273/1987

Wortmarke

CRAZY FRIZZ

Eintrag ins Markenregister

18.01.1988

Hinterlegungs­datum

25.09.1987

Eintragsänderung

16.02.1988

Ablauf Schutzfrist

25.09.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 38 vom 16.02.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30

Löschdatum

01.05.2018

Inhaber

Zweifel Chips + Snacks Holding AG
Zweifelstrasse 5
8957 Spreitenbach CH
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Extrudierte Snackprodukte.



Zusammenfassung zum Markeneintrag CRAZY FRIZZ

Markeneintragung: Die Markennummer 357976 gehört zu der Wortmarke «CRAZY FRIZZ» von Zweifel Chips + Snacks Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 357976 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Mai 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 357976 gehört dem Inhaber Zweifel Chips + Snacks Holding AG Zweifelstrasse 5, 8957 Spreitenbach CH. Zweifel Chips + Snacks Holding AG wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke CRAZY FRIZZ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CRAZY FRIZZ, eingetragen durch Zweifel Chips + Snacks Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.