Home  »  Meldung vom 27.05.2026  »  Marke Koch Studio ((fig.)) von Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft

Bildmarke Koch Studio ((fig.)) von ... 356926


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 356926

Details zur Marke Koch Studio ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03831/1986

Bildmarke

Koch Studio ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.11.1987

Hinterlegungs­datum

12.06.1986

Ablauf Schutzfrist

12.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Inhaber

Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft

8240 Thayngen CH
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Drucksachen, Zeitschriften, Bücher.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Koch Studio ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 356926 gehört zu der Bildmarke «Koch Studio ((fig.))» von Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 356926 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. November 1955 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 356926 gehört dem Inhaber Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft 8240 Thayngen CH. Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke Koch Studio ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Koch Studio ((fig.)), eingetragen durch Knorr-Nährmittel,Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.