Home  »  Meldung vom 17.03.2008  »  Marke UNI-DUR von Schering Corporation

Wortmarke UNI-DUR von Schering Corporation - Markeneintrag ... 356305


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 04.12.1987



Details zur Marke UNI-DUR

Gesuch Nr.

04881/1987

Wortmarke

UNI-DUR

Eintrag ins Markenregister

30.10.1987

Hinterlegungs­datum

24.07.1987

Eintragsänderung

04.12.1987

Ablauf Schutzfrist

24.07.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 282 vom 04.12.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

25.02.2008

Inhaber

Schering Corporation
Galloping Hill Road
Kenilworth (NJ) US
 

Vertreter

E. Blum & Co.,Patentanwälte
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag UNI-DUR

Markeneintragung: Die Markennummer 356305 gehört zu der Wortmarke «UNI-DUR» von Schering Corporation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 356305 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. März 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 356305 gehört dem Inhaber Schering Corporation Galloping Hill Road, Kenilworth (NJ) US. Schering Corporation wird vertreten durch E. Blum & Co.,Patentanwälte Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke UNI-DUR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke UNI-DUR, eingetragen durch Schering Corporation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.