Home  »  Meldung vom 17.03.2008  »  Marke CADABRA von Sycotronic AG

Wortmarke CADABRA von Sycotronic AG - Markeneintrag Nr. 356279


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.12.1987



Details zur Marke CADABRA

Gesuch Nr.

04767/1987

Wortmarke

CADABRA

Eintrag ins Markenregister

30.10.1987

Hinterlegungs­datum

21.07.1987

Eintragsänderung

03.12.1987

Ablauf Schutzfrist

21.07.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 281 vom 03.12.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

25.02.2008

Inhaber

Sycotronic AG
Kollerstrasse 3
6300 Zug CH
 

Vertreter

Hans-Rudolf Wild .,Rechtsanwalt
Grosshaus am Kolinplatz
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Wissenschaftliche, elektrische und elektronische Apparate und Instrumente zur Aufzeichnung und Uebertragung von Zeichen und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, grafische und andere Datenverarbeitungsgeräte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CADABRA

Markeneintragung: Die Markennummer 356279 gehört zu der Wortmarke «CADABRA» von Sycotronic AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 356279 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. März 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 356279 gehört dem Inhaber Sycotronic AG Kollerstrasse 3, 6300 Zug CH. Sycotronic AG wird vertreten durch Hans-Rudolf Wild .,Rechtsanwalt Grosshaus am Kolinplatz, 6300 Zug CH.


Marke CADABRA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CADABRA, eingetragen durch Sycotronic AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.