Home  »  Meldung vom 18.02.2008  »  Marke GROBEXTRA SOLOMIX von GROB HORGEN AG

Wortmarke GROBEXTRA SOLOMIX von GROB HORGEN AG - ... 356061


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.11.1987



Details zur Marke GROBEXTRA SOLOMIX

Gesuch Nr.

04095/1987

Wortmarke

GROBEXTRA SOLOMIX

Eintrag ins Markenregister

29.10.1987

Hinterlegungs­datum

25.06.1987

Eintragsänderung

24.11.1987

Ablauf Schutzfrist

25.06.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 273 vom 24.11.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Löschdatum

28.01.2008

Inhaber

GROB HORGEN AG
Seestrasse 80
8810 Horgen CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Textilmaschinen sowie deren Bestand- und Zubehörteile, nämlich Webschäfte, Weblitzen, Webblätter, Kettfadenwächter und Lamellen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GROBEXTRA SOLOMIX

Markeneintragung: Die Markennummer 356061 gehört zu der Wortmarke «GROBEXTRA SOLOMIX» von GROB HORGEN AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 356061 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Februar 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 356061 gehört dem Inhaber GROB HORGEN AG Seestrasse 80, 8810 Horgen CH. GROB HORGEN AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke GROBEXTRA SOLOMIX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GROBEXTRA SOLOMIX, eingetragen durch GROB HORGEN AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.