Home  »  Meldung vom 14.01.2008  »  Marke EXCELIA von Aiwa Co., Ltd.

Wortmarke EXCELIA von Aiwa Co., Ltd. - Markeneintrag Nr. 355326


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 16.10.1987



Details zur Marke EXCELIA

Gesuch Nr.

03474/1987

Wortmarke

EXCELIA

Eintrag ins Markenregister

10.09.1987

Hinterlegungs­datum

22.05.1987

Eintragsänderung

16.10.1987

Ablauf Schutzfrist

22.05.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 240 vom 16.10.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

24.12.2007

Inhaber

Aiwa Co., Ltd.
2-11, Ikenohata 1-chome, Taito-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

Ammann Patentanwälte AG Bern
Schwarztorstrasse 31
3001 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Audio- und Videogeräte und deren Teile, insbesondere Digital-Tonbandaufnahme- und Wiedergabegeräte (DAT), Verstärker, Lautsprecher, Radioempfänger, CD-Spieler, bespielte und unbespielte Digitaltonbänder (magnetische Bänder), Videorecorder und Fernsehempfänger.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EXCELIA

Markeneintragung: Die Markennummer 355326 gehört zu der Wortmarke «EXCELIA» von Aiwa Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 355326 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Januar 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 355326 gehört dem Inhaber Aiwa Co., Ltd. 2-11, Ikenohata 1-chome, Taito-ku, Tokyo JP. Aiwa Co., Ltd. wird vertreten durch Ammann Patentanwälte AG Bern Schwarztorstrasse 31, 3001 Bern CH.


Marke EXCELIA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EXCELIA, eingetragen durch Aiwa Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.