Home  »  Meldung vom 27.12.2017  »  Bild Marke von Ringier AG

Bildmarke 355019 von Ringier AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.09.1987

Bildmarke 355019

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

03290/1987

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.08.1987

Hinterlegungs­datum

18.05.1987

Eintragsänderung

23.09.1987

Ablauf Schutzfrist

18.05.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 220 vom 23.09.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16

Löschdatum

25.12.2017

Farbanspruch

Die Marke wird rot, gelb und blau ausgeführt.

Inhaber

Ringier AG
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Druckerei- und Verlagserzeugnisse aller Art, Lithographien, Fotos, belichtete Filme; Medienerzeugnisse wie Videotex, Bildplatten, Magnetbänder, Bildschirmtext und dergleichen.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 355019 gehört zu der Bildmarke «-» von Ringier AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 355019 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Dezember 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 355019 gehört dem Inhaber Ringier AG Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen CH. Ringier AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Ringier AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.