Home  »  Meldung vom 14.01.2008  »  Marke CONNAUGHT PROHIBIT von Connaught Laboratories Limited

Wortmarke CONNAUGHT PROHIBIT von Connaught Laboratories ... 353872


Land des Markeninhabers: Kanada  CA (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.07.1987



Details zur Marke CONNAUGHT PROHIBIT

Gesuch Nr.

00636/1987

Wortmarke

CONNAUGHT PROHIBIT

Eintrag ins Markenregister

23.06.1987

Hinterlegungs­datum

25.05.1987

Eintragsänderung

24.07.1987

Ablauf Schutzfrist

25.05.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 168 vom 24.07.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

24.12.2007

Inhaber

Connaught Laboratories Limited
1755 Steeles Avenue West
Willowdale (Ontario) CA
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Zubereitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CONNAUGHT PROHIBIT

Markeneintragung: Die Markennummer 353872 gehört zu der Wortmarke «CONNAUGHT PROHIBIT» von Connaught Laboratories Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 353872 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Januar 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 353872 gehört dem Inhaber Connaught Laboratories Limited 1755 Steeles Avenue West, Willowdale (Ontario) CA. Connaught Laboratories Limited wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke CONNAUGHT PROHIBIT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CONNAUGHT PROHIBIT, eingetragen durch Connaught Laboratories Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.