Home  »  Meldung vom 10.12.2007  »  Marke WALKER ALU II PLUS von Tenneco Inc.

Wortmarke WALKER ALU II PLUS von Tenneco Inc. - ... 353853


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.07.1987



Details zur Marke WALKER ALU II PLUS

Gesuch Nr.

00736/1986

Wortmarke

WALKER ALU II PLUS

Eintrag ins Markenregister

23.06.1987

Hinterlegungs­datum

14.04.1987

Eintragsänderung

24.07.1987

Ablauf Schutzfrist

14.04.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 168 vom 24.07.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Löschdatum

19.11.2007

Inhaber

Tenneco Inc.
Tenneco Automotive Building, 100 Tri State International
Lincolnshire (IL) US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Auspufftöpfe für Fahrzeuge, Bestandteile zu Fahrzeugen, alle vorgenannten Waren aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen hergestellt.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WALKER ALU II PLUS

Markeneintragung: Die Markennummer 353853 gehört zu der Wortmarke «WALKER ALU II PLUS» von Tenneco Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 353853 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Dezember 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 353853 gehört dem Inhaber Tenneco Inc. Tenneco Automotive Building, 100 Tri State International, Lincolnshire (IL) US. Tenneco Inc. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke WALKER ALU II PLUS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WALKER ALU II PLUS, eingetragen durch Tenneco Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.