Home  »  Meldung vom 11.05.2026  »  Marke MAIZENA von Conopco, Inc.

Wortmarke MAIZENA von Conopco, Inc. - Markeneintrag Nr. 353734


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke MAIZENA

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03833/1986

Wortmarke

MAIZENA

Eintrag ins Markenregister

18.06.1987

Hinterlegungs­datum

12.06.1986

Ablauf Schutzfrist

12.06.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Conopco, Inc.
700 Sylvan Avenue
07632 Englewood Cliffs, New Jersey US
 

Vertreter

Baker McKenzie Switzerland AG
Holbeinstrasse 30
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Maisstärke, Maismehl, Maispräparate; Bindemittel für Lebensmittel, Puddingpulver, Bäckereiwaren, feine Back- und Konditorwaren, alle Waren ganz oder vorwiegend aus Maismehl oder Maisstärke hergestellt.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MAIZENA

Markeneintragung: Die Markennummer 353734 gehört zu der Wortmarke «MAIZENA» von Conopco, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 353734 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. November 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 353734 gehört dem Inhaber Conopco, Inc. 700 Sylvan Avenue, 07632 Englewood Cliffs, New Jersey US. Conopco, Inc. wird vertreten durch Baker McKenzie Switzerland AG Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich CH.


Marke MAIZENA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MAIZENA, eingetragen durch Conopco, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.