Home  »  Meldung vom 07.03.2017  »  Marke POLYSAC von Windmöller & Hölscher

Wortmarke POLYSAC von Windmöller & Hölscher - Markeneintrag ... 353227


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.06.1987



Details zur Marke POLYSAC

Gesuch Nr.

04826/1986

Wortmarke

POLYSAC

Eintrag ins Markenregister

27.05.1987

Hinterlegungs­datum

29.07.1986

Eintragsänderung

18.06.1987

Ablauf Schutzfrist

29.07.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 137 vom 18.06.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Löschdatum

06.03.2017

Inhaber

Windmöller & Hölscher
Münsterstrasse 50
D- Lengerich in Westfalen DE
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen, einschliesslich Bestandteile, zur Herstellung von Tragtaschen und Säcken, insbesondere aus Kunststoff.

Zusammenfassung zum Markeneintrag POLYSAC

Markeneintragung: Die Markennummer 353227 gehört zu der Wortmarke «POLYSAC» von Windmöller & Hölscher. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 353227 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. März 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 353227 gehört dem Inhaber Windmöller & Hölscher Münsterstrasse 50, D- Lengerich in Westfalen DE. Windmöller & Hölscher wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke POLYSAC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke POLYSAC, eingetragen durch Windmöller & Hölscher, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.