Home  »  Meldung vom 19.11.2007  »  Marke TORATEX von Syntex Pharm AG

Wortmarke TORATEX von Syntex Pharm AG - Markeneintrag Nr. 353151


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.06.1987



Details zur Marke TORATEX

Gesuch Nr.

02003/1987

Wortmarke

TORATEX

Eintrag ins Markenregister

12.05.1987

Hinterlegungs­datum

23.03.1987

Eintragsänderung

15.06.1987

Ablauf Schutzfrist

23.03.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 134 vom 15.06.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

29.10.2007

Inhaber

Syntex Pharm AG
Neugasse 23
6300 Zug CH
 

Vertreter

F. Hoffmann-La Roche AG
Grenzacherstrasse 124
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TORATEX

Markeneintragung: Die Markennummer 353151 gehört zu der Wortmarke «TORATEX» von Syntex Pharm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 353151 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 353151 gehört dem Inhaber Syntex Pharm AG Neugasse 23, 6300 Zug CH. Syntex Pharm AG wird vertreten durch F. Hoffmann-La Roche AG Grenzacherstrasse 124, 4002 Basel CH.


Marke TORATEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TORATEX, eingetragen durch Syntex Pharm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.