Home  »  Meldung vom 17.05.2025  »  Marke +GF+ ((fig.)) von Georg Fischer AG

Bildmarke +GF+ ((fig.)) von Georg Fischer AG - ... 351505


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 351505

Details zur Marke +GF+ ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04303/1986

Bildmarke

+GF+ ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.02.1987

Hinterlegungs­datum

29.09.1986

Ablauf Schutzfrist

29.09.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 17, 19, 28

Inhaber

Georg Fischer AG
Amsler-Laffon-Strasse 9
8201 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Rohe und teilweise bearbeitete Abgüsse, Laufräder und Gehäuse für Turbinen, Kompressoren und Pumpen, Motoren- und Getriebegehäuse und Fahrzeugteile aus Stahlgusslegierungen, unlegiertem und legiertem Baustahlguss, Vergütungsstahlguss, warmfestem, hitzebeständigem, kaltzähem, korrosionsbeständigem, magnetisierbarem, nichtmagnetisierbarem, verschleissfestem Stahlguss; hitzebeständige Stahlgussteile und Schleudergussrohre für Industrieöfen; rohe und teilweise bearbeitete Abgüsse, Maschinenbetten, -ständer und -gehäuse, Fahrzeugteile, Lagergehäuse und Getriebegehäuse aus unlegiertem und legiertem Gusseisen, Grauguss, Kugelgraphitguss, Temperguss, Leichtmetallguss, Zinkdruckguss; Fassadenplatten aus Leichtmetall; Rohrfittings, Rohrformstücke, Rohrflanschen, Muffen, Rohrverbindungen, Rohrkupplungen, Rohrarmaturen, Rohrbefestigungs- und montageteile aus Metall und Kunststoff; Anbohr- und Abzweigarmaturen für Rohrleitungen; Stellantriebe; Pumpen für aggressive Medien; Gewindefittings aus Temperguss; Lötfittings aus Kupfer, Messing und Stahl; Gewinde-, Kleb- und Schweissfittings aus Kunststoff; Rohre aus Kunststoff, mit Kunststoff-Auskleidung und/oder -Ummantelung; rohe und teilweise bearbeitete Abgüsse sowie Halbfabrikate aus Kunststoff; Sanitärapparate, Duschen, Freizeit- und Sportgeräte; Bewässerungsapparate und -anlagen, Badabdeckungen; Schieberdeckel, Zähler- und Armatureinbaukästen, Hydranten; Fahrzeugräder und deren Bestandteile, gegossene Radkörper, quergeteilte Felgen, Ringfelgen, Scheibenräder mit Ringfelgen einstückig gegossen, Bremstrommeln; Sattelkupplungen, Königszapfen und Abstützvorrichtungen für Strassenfahrzeuge; Kupplungen, Zug-Druck-Vorrichtungen, Puffer, Achslagergehäuse für Schienenfahrzeuge; Leitungsarmaturen aus Metall für elektrische Verteilanlagen, Hänge- und Abspannklemmen, Isolatorenkappen, Lichtbogen- Schutzarmaturen, Sprengschweissarmaturen; Verschleissteile aus verschleissfestem Stahlguss und Hartguss für Hartzerkleinerungs- und Baumaschinen; Hydraulik- und Pneumatikzylinder; Stahlrohre, Kesselrohre aus Stahl; Werkzeugmaschinen, Kopierdrehmaschinen, numerisch gesteuerte Drehmaschinen. Endenbearbeitungsmaschinen; numerische Steuerungen; Spannfutter, Mitnehmer, Lade-, Transport- und Speichereinrichtungen für Werkstücke; Maschinen zur Oberflächen- und Fertigbearbeitung von Gussteilen und anderen Werkstücken; Maschinen und Anlagen zum Entgraten von Werkstücken, Entgratungs-Schleifmaschinen, Entgratungs-Stanzmaschinen für Gussteile; Schleuderstrahlmaschinen, Schleuderräder, Wurfschaufeln, Schutzauskleidungsplatten, Strahlmittel; Furnierfüge- und -beleimmaschinen, Furnierzusammensetzmaschinen, Stapelgeräte für plattenförmige Werkstücke, Hobel-, Fräs- und Profiliermaschinen für die Holzbearbeitung; Imprägnieranlagen, Beschichtungsanlagen für Holz; Textilmaschinen, Webmaschinen, Spulenwechsler, Jacquardmaschinen, Schaftmaschinen; Rohrbearbeitungsmaschinen, Rohrtrennsägen, Gewindeschneidmaschinen. Spannstöcke, Werkbänke, Rohrbiegeapparate; Anbohrgeräte und Montagegeräte für Rohrleitungen; Fitting-Lötgeräte, Schweissgeräte für Kunststoff-Fittings; Anlagen zum Aufbereiten, Fördern, Dosieren, Mischen und Lagern von Schüttgütern; Fördereinrichtungen und -anlagen für Stückgüter; Elektrofahrzeuge; Blasformanlagen zur Herstellung von Kunststoff-Hohlkörpern; Recycling- Anlagen, Granuliermaschinen für Kunststoffe, Kunststoff-Beschichtungsmaschinen; Betonrohr-Pressen; Baustoffe, Formstoffe für Giessereien, Feuerfestmassen und -formteile, Auskleidungsmaterialien für Oefen und Schmelzebehälter; Klebstoffe, Dichtungsmassen und Dichtungen; Giessereimaschinen und -anlagen, automatische Form- und Giessanlagen, Formanlagen mit Hochdruckpressen, Drehkreuz-Formanlagen für kastenlose Formen; Giessvorrichtungen, Giesseinheiten, Schmelzöfen, Warmhalteöfen für Metallschmelzen; Behandlungsanlagen für Metallschmelzen, Konverteranlagen für Reinmagnesiumbehandlung; Formstoff-Prüfapparate für Giessereien; Formstoff-Aufbereitungsmaschinen und -Anlagen, Sandmischer, Sandkühler, Sandschleudern; Ueberwachungs-, Zuteil-, Förder- und Lagereinrichtungen für Formstoff-Aufbereitungsanlagen; Kernschiessmaschinen, Kernblasmaschinen, Kernwende-Ausformstationen; Auspackstationen für Kühleinrichtungen für Gussteile; Entstaubungsanlagen für Giessereien.



Zusammenfassung zum Markeneintrag +GF+ ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 351505 gehört zu der Bildmarke «+GF+ ((fig.))» von Georg Fischer AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 351505 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 351505 gehört dem Inhaber Georg Fischer AG Amsler-Laffon-Strasse 9, 8201 Schaffhausen CH. Der Inhaber Georg Fischer AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke +GF+ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke +GF+ ((fig.)), eingetragen durch Georg Fischer AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.