Home  »  Meldung vom 11.07.2017  »  Marke EICOSAPEN von Takeda Pharma AG

Wortmarke EICOSAPEN von Takeda Pharma AG - Markeneintrag Nr. 351346


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.03.1987



Details zur Marke EICOSAPEN

Gesuch Nr.

07604/1986

Wortmarke

EICOSAPEN

Eintrag ins Markenregister

16.02.1987

Hinterlegungs­datum

03.12.1986

Eintragsänderung

23.03.1987

Ablauf Schutzfrist

03.12.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 67 vom 23.03.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

10.07.2017

Inhaber

Takeda Pharma AG
Huobstrasse 16
8808 Pfäffikon SZ CH
 

Vertreter

Schneider Feldmann AG
Patent- und Markenanwälte, Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und chemische Erzeugnisse zur Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag EICOSAPEN

Markeneintragung: Die Markennummer 351346 gehört zu der Wortmarke «EICOSAPEN» von Takeda Pharma AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 351346 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juli 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 351346 gehört dem Inhaber Takeda Pharma AG Huobstrasse 16, 8808 Pfäffikon SZ CH. Takeda Pharma AG wird vertreten durch Schneider Feldmann AG Patent- und Markenanwälte, Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke EICOSAPEN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EICOSAPEN, eingetragen durch Takeda Pharma AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.