Home  »  Meldung vom 06.05.2026  »  Marke KRäUTER-HEXE ((fig.)) von Mineralquelle Zurzach AG

Bildmarke KRäUTER-HEXE ((fig.)) von Mineralquelle Zurzach ... 350343


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 350343

Details zur Marke KRäUTER-HEXE ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05886/1986

Bildmarke

KRäUTER-HEXE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

15.12.1986

Hinterlegungs­datum

23.09.1986

Ablauf Schutzfrist

23.09.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Mineralquelle Zurzach AG
Wasenstrasse 1
5330 Bad Zurzach CH
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Giesshübelstrasse 62
8045 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Alkoholfreie Getränke auf Kräuterbasis, insbesondere Limonaden.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KRäUTER-HEXE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 350343 gehört zu der Bildmarke «KRäUTER-HEXE ((fig.))» von Mineralquelle Zurzach AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 350343 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. November 1965 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 350343 gehört dem Inhaber Mineralquelle Zurzach AG Wasenstrasse 1, 5330 Bad Zurzach CH. Mineralquelle Zurzach AG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Giesshübelstrasse 62, 8045 Zürich CH.


Marke KRäUTER-HEXE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KRäUTER-HEXE ((fig.)), eingetragen durch Mineralquelle Zurzach AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.