Home  »  Meldung vom 05.08.2026  »  Marke aliva ((fig.)) von Sika Technology AG

Bildmarke aliva ((fig.)) von Sika Technology AG - ... 349356


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 349356

Details zur Marke aliva ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05280/1986

Bildmarke

aliva ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.11.1986

Hinterlegungs­datum

25.08.1986

Ablauf Schutzfrist

25.08.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Sika Technology AG
Zugerstrasse 50
6340 Baar CH
 

Vertreter

BOVARD SA
Optingenstrasse 16
3013 Berne CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Baumaschinen, wie zum Beispiel Mörtelspritzmaschinen, Betonspritzmaschinen, Betonfördermaschinen, Verputzmaschinen; Maschinen für die Verarbeitung bzw. für das Verspritzen feuerfester Massen, Maschinen zur Beschickung von Hochöfen, pneumatische Fördereinrichtungen, Einblasanlagen für die Stahlindustrie.

Zusammenfassung zum Markeneintrag aliva ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 349356 gehört zu der Bildmarke «aliva ((fig.))» von Sika Technology AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 349356 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 349356 gehört dem Inhaber Sika Technology AG Zugerstrasse 50, 6340 Baar CH. Sika Technology AG wird vertreten durch BOVARD SA Optingenstrasse 16, 3013 Berne CH.


Marke aliva ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke aliva ((fig.)), eingetragen durch Sika Technology AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.