Home  »  Meldung vom 02.04.2026  »  Marke LADY von Stewi AG

Wortmarke LADY von Stewi AG - Markeneintrag Nr. 348377


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke LADY

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

04373/1986

Wortmarke

LADY

Eintrag ins Markenregister

16.09.1986

Hinterlegungs­datum

04.07.1986

Ablauf Schutzfrist

04.07.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

21

Inhaber

Stewi AG
Rudolf Diesel-Strasse 11
8404 Winterthur CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 21

Wäscheaufhängevorrichtungen, insbesondere Wäscheständer, Wäschescheren, Wäscheleisten, Wäschespinnen aus Metall und/oder Kunststoff, alle vorgenannten Waren insbesondere zum Zwecke der Wäschetrocknung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LADY

Markeneintragung: Die Markennummer 348377 gehört zu der Wortmarke «LADY» von Stewi AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 348377 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 348377 gehört dem Inhaber Stewi AG Rudolf Diesel-Strasse 11, 8404 Winterthur CH. Stewi AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke LADY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LADY, eingetragen durch Stewi AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.