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Bildmarke EXPRESS DAS VERJüNGUNGSBAD von Reckitt Benckiser ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.09.1986

Bildmarke 347995

Details zur Marke EXPRESS DAS VERJüNGUNGSBAD ((fig.))

Gesuch Nr.

03938/1986

Bildmarke

EXPRESS DAS VERJüNGUNGSBAD ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.08.1986

Hinterlegungs­datum

25.04.1986

Eintragsänderung

27.09.1986

Ablauf Schutzfrist

25.04.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 225 vom 27.09.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 4

Löschdatum

28.11.2016

Inhaber

Reckitt Benckiser (Switzerland) AG
Richtistrasse 4
8304 Wallisellen CH
 

Vertreter

von Arx Schmidiger Faber
Neumarkt 15, Postfach 2098
8401 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Waschmittel; Kerzen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag EXPRESS DAS VERJüNGUNGSBAD ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 347995 gehört zu der Bildmarke «-» von Reckitt Benckiser (Switzerland) AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 347995 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 347995 gehört dem Inhaber Reckitt Benckiser (Switzerland) AG Richtistrasse 4, 8304 Wallisellen CH. Reckitt Benckiser (Switzerland) AG wird vertreten durch von Arx Schmidiger Faber Neumarkt 15, Postfach 2098, 8401 Winterthur CH.


Marke EXPRESS DAS VERJüNGUNGSBAD ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EXPRESS DAS VERJüNGUNGSBAD ((fig.)), eingetragen durch Reckitt Benckiser (Switzerland) AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.