Home  »  Meldung vom 05.02.2007  »  Marke VITAWIPES von Stafford-Miller Limited

Wortmarke VITAWIPES von Stafford-Miller Limited - ... 347978


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 27.09.1986



Details zur Marke VITAWIPES

Gesuch Nr.

03722/1986

Wortmarke

VITAWIPES

Eintrag ins Markenregister

28.08.1986

Hinterlegungs­datum

12.06.1986

Eintragsänderung

27.09.1986

Ablauf Schutzfrist

12.06.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 225 vom 27.09.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 25

Löschdatum

15.01.2007

Inhaber

Stafford-Miller Limited
Stafford-Miller House, 32-36, The Common
Hatfield (Herts) GB
 

Vertreter

Katzarov S.A.
19, rue des Epinettes
1227 Les Acacias CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Präparate und Substanzen für die Gesundheitspflege, Desinfektionsmittel zur Verwendung durch Medizinalpersonen in Zahnarztpraxen, Spitälern und Veterinärpraxen; mit Desinfektionsmitteln imprägnierte Bekleidungsstücke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VITAWIPES

Markeneintragung: Die Markennummer 347978 gehört zu der Wortmarke «VITAWIPES» von Stafford-Miller Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 347978 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Februar 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 347978 gehört dem Inhaber Stafford-Miller Limited Stafford-Miller House, 32-36, The Common, Hatfield (Herts) GB. Stafford-Miller Limited wird vertreten durch Katzarov S.A. 19, rue des Epinettes, 1227 Les Acacias CH.


Marke VITAWIPES mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VITAWIPES, eingetragen durch Stafford-Miller Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.