Home  »  Meldung vom 26.02.2007  »  Marke FILTRYL von Sefar AG

Wortmarke FILTRYL von Sefar AG - Markeneintrag Nr. 347755


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.09.1986



Details zur Marke FILTRYL

Gesuch Nr.

04215/1986

Wortmarke

FILTRYL

Eintrag ins Markenregister

14.08.1986

Hinterlegungs­datum

02.07.1986

Eintragsänderung

12.09.1986

Ablauf Schutzfrist

02.07.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 212 vom 12.09.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 24

Löschdatum

05.02.2007

Inhaber

Sefar AG
Moosstrasse 2
8803 Rüschlikon CH
 

Vertreter

E. Blum & Co.,Patentanwälte
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Filter und Gewebe aus Textilmaterialien und aus Kunststoff für industrielle und gewerbliche Zwecke, namentlich zur Verwendung in der chemischen, pharmazeutischen und flüssigkeitsaufbereitenden Industrie sowie für die Luftkonditionierung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FILTRYL

Markeneintragung: Die Markennummer 347755 gehört zu der Wortmarke «FILTRYL» von Sefar AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 347755 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Februar 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 347755 gehört dem Inhaber Sefar AG Moosstrasse 2, 8803 Rüschlikon CH. Sefar AG wird vertreten durch E. Blum & Co.,Patentanwälte Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke FILTRYL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FILTRYL, eingetragen durch Sefar AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.