Home  »  Meldung vom 14.11.2025  »  Marke MARBLE ARCH von Philip Morris Brands Sàrl

Wortmarke MARBLE ARCH von Philip Morris Brands Sàrl - ... 347238


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Neuenburg  NE (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke MARBLE ARCH

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03672/1986

Wortmarke

MARBLE ARCH

Eintrag ins Markenregister

23.07.1986

Hinterlegungs­datum

09.06.1986

Ablauf Schutzfrist

09.06.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Inhaber

Philip Morris Brands Sàrl
Quai Jeanrenaud 3
2000 Neuchâtel CH
 

Vertreter

FMP Fuhrer Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Verarbeiteter und unverarbeiteter Tabak, Raucherartikel, Streichhölzer.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MARBLE ARCH

Markeneintragung: Die Markennummer 347238 gehört zu der Wortmarke «MARBLE ARCH» von Philip Morris Brands Sàrl. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 347238 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 347238 gehört dem Inhaber Philip Morris Brands Sàrl Quai Jeanrenaud 3, 2000 Neuchâtel CH. Philip Morris Brands Sàrl wird vertreten durch FMP Fuhrer Marbach & Partner Konsumstrasse 16 A, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke MARBLE ARCH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke MARBLE ARCH, eingetragen durch Philip Morris Brands Sàrl, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.