Home  »  Meldung vom 15.01.2007  »  Marke KORON von Foseco Holding Limited

Wortmarke KORON von Foseco Holding Limited - Markeneintrag ... 346919


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 13.08.1986



Details zur Marke KORON

Gesuch Nr.

02983/1986

Wortmarke

KORON

Eintrag ins Markenregister

09.07.1986

Hinterlegungs­datum

13.05.1986

Eintragsänderung

13.08.1986

Ablauf Schutzfrist

13.05.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 186 vom 13.08.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 17

Löschdatum

18.12.2006

Inhaber

Foseco Holding Limited
Coleshill, Road Fazeley
Tamworth, Staffordshire B78 3XC GB
 

Vertreter

Meisser & Partner
Bahnhofstrasse 8
7250 Klosters CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Produkte zur Verwendung in der metallurgischen Industrie, insbesondere eine wärmebeständige Beschichtungsmasse zum Schutz von mit Metallschmelzen in Berührung kommenden Oberflächen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KORON

Markeneintragung: Die Markennummer 346919 gehört zu der Wortmarke «KORON» von Foseco Holding Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 346919 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Januar 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 346919 gehört dem Inhaber Foseco Holding Limited Coleshill, Road Fazeley, Tamworth, Staffordshire B78 3XC GB. Foseco Holding Limited wird vertreten durch Meisser & Partner Bahnhofstrasse 8, 7250 Klosters CH.


Marke KORON mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KORON, eingetragen durch Foseco Holding Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.