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Wortmarke POM-POM von Oy Karl Fazer Ab - Markeneintrag Nr. 346437


Land des Markeninhabers: Finnland  FI (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.07.1986



Details zur Marke POM-POM

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01846/1986

Wortmarke

POM-POM

Eintrag ins Markenregister

25.06.1986

Hinterlegungs­datum

07.02.1986

Eintragsänderung

28.07.1986

Ablauf Schutzfrist

07.02.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 172 vom 28.07.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 30

Löschdatum

11.09.2006

Inhaber

Oy Karl Fazer Ab
Fazerintie 6
01230 Vantaa FI
 

Vertreter

R.A. Egli & Co, Patentanwälte
Horneggstrasse 4
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Schokolade und Artikel aus Schokolade; Kakao, Bonbons, Konfekt; Lakritze und Artikel aus Lakritze; Marmelade, Zucker und Artikel aus Zucker; Backwaren, Backpulver, Honig, Hefe, Kaffee, Kaffeesurrogat, Gewürze.

Zusammenfassung zum Markeneintrag POM-POM

Markeneintragung: Die Markennummer 346437 gehört zu der Wortmarke «POM-POM» von Oy Karl Fazer Ab. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 346437 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Oktober 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 346437 gehört dem Inhaber Oy Karl Fazer Ab Fazerintie 6, 01230 Vantaa FI. Oy Karl Fazer Ab wird vertreten durch R.A. Egli & Co, Patentanwälte Horneggstrasse 4, 8008 Zürich CH.


Marke POM-POM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke POM-POM, eingetragen durch Oy Karl Fazer Ab, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.