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Bildmarke RöWO-SEDAPHIN von Andreas Städtgen ...


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.07.1986

Bildmarke 346407

Details zur Marke RöWO-SEDAPHIN ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00672/1986

Bildmarke

RöWO-SEDAPHIN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

25.06.1986

Hinterlegungs­datum

06.02.1986

Eintragsänderung

28.07.1986

Ablauf Schutzfrist

06.02.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 172 vom 28.07.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

12.09.2016

Inhaber

Andreas Städtgen
Leistenbachstrasse 5
65606 Villmar DE
 

Vertreter

Keller & Partner Patentanwälte AG
Eigerstrasse 2, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RöWO-SEDAPHIN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 346407 gehört zu der Bildmarke «-» von Andreas Städtgen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 346407 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. September 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 346407 gehört dem Inhaber Andreas Städtgen Leistenbachstrasse 5, 65606 Villmar DE. Andreas Städtgen wird vertreten durch Keller & Partner Patentanwälte AG Eigerstrasse 2, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke RöWO-SEDAPHIN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RöWO-SEDAPHIN ((fig.)), eingetragen durch Andreas Städtgen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.